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SWK 1, 1. Jänner 2000, Seite 1

Erbschaftssteuer: Nachlass

Da der Legatar lediglich ein Forderungsrecht gegen den Nachlass hat, handelt es sich nicht mehr um das dem Erblasser im Zeitpunkt seines Todes zugestandene endbesteuerte Kapitalvermögen, sondern bereits um Vermögen der eingeantworteten Erben. – (§ 15 Abs. 1 Z 17 ErbStG), (Abweisung)

(, 0364)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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