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SWK 1, 1. Jänner 2000, Seite 30

Zuordnung der Bezüge von Lehrbeauftragten-

Einleitung eines Verordnungsprüfungsverfahrens durch den VfGH

Robert Schneider

In der Verordnung des Bundesministeriums für Finanzen über die Zuordnung der Bezüge von Lehrbeauftragten zu den Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit, BGBl. II Nr. 287/1997, bestimmt § 1, dass „die Bezüge aus der Tätigkeit als Lehrbeauftragte(r) an Universitäten, Hochschulen, Fachhochschulen, Pädagogischen Akademien oder ähnlichen Bildungseinrichtungen" unabhängig vom zeitlichen Ausmaß des Lehrauftrages Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit im Sinne des § 25 Abs. 1 lit. a EStG 1988 sind.

Aus dieser unwiderlegbaren Qualifikation von Einkünften aus den genannten Lehrtätigkeiten als unselbständige Einkünfte ergeben sich weitreichende Folgen im Sozialversicherungsrecht und bei den sonstigen lohnabhängigen Abgaben: Gemäß § 4 Abs. 2 ASVG unterliegt jede Tätigkeit, mit der unselbständige Einkünfte erzielt werden, der vollen Pflichtversicherung in der gesetzlichen Sozialversicherung; darüber hinaus sind die bezahlten Entgelte in die Bemessungsgrundlage für die Kommunalsteuer und die Beiträge zum Familienlastenausgleichsfonds einzubeziehen; schließlich fallen auch Arbeitslosenversicherung, Wohnbauförderungsbeitrag und Arbeiterkammerumlage an.

Dass diese Rechtsfolgen bei Lehrbeauftragten, die in die Organisation der Bildungsein...

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