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BMF-Erlass: Rechnung genügt als Ausfuhrnachweis
BMF-Erlass: Rechnung genügt als Ausfuhrnachweis
Nach einem bestehen nach Ansicht des BMF keine Bedenken, auch eine Rechnung, die die Inhaltserfordernisse des § 11 UStG (mit Ausnahme des gesonderten Ausweises des Entgelts und des Steuerbetrages) erfüllt, als Ausfuhrbescheinigung anzuerkennen. Das BMF verweist in diesem Zusammenhang auf Artikel 15 Z 2 der 6. USt-Richtlinie, wonach der Ausfuhrnachweis durch ein mit einem Sichtvermerk einer Ausgangszollstelle der Gemeinschaft versehenes Rechnungsexemplar oder einen entsprechenden Beleg zu führen ist. Der Fachsenat für Steuerrecht pflichtet dieser Rechtsansicht uneingeschränkt bei, gibt aber zu bedenken, dass § 7 Abs. 7 UStG (Regelung des Ausfuhrnachweises als amtliches Formular) wohl eindeutig mit Artikel 15 Z 2 der 6. USt-Richtlinie kollidiert und demzufolge bei nächster Gelegenheit angepasst oder beseitigt werden muss.