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SWK 32, 10. November 2000, Seite S 756

Praxisfragen zum Umgründungs-(steuer-)recht

Aktuelle Umgründungsprobleme in Frage und Antwort

Walter Schwarzinger und Werner Wiesner

Zur Anmeldung bzw. Meldung

UmS 16/32/00: Ist es umgründungssteuerrechtlich bedenklich, wenn die übernehmende Kapitalgesellschaft am Tag der Anmeldung einer Einbringung beim zuständigen Firmenbuch oder der Meldung der Einbringung beim zuständigen Finanzamt noch nicht protokolliert war?

Antwort: Nein, aber u. E. unprofessionell. Wie wir ständig schriftlich und verbal allen Beratern empfehlen, Umgründungen so rechtzeitig vorzubereiten, dass keine erkennbaren Probleme auftreten, pflegt die Realpraxis oft den letztlich mühsamen Weg des kurzfristigen Denkens. Der Einwand, dass man auf die Entscheidungen des Firmenbuchgerichts nicht Einfluss nehmen kann, ist insoweit nicht zugkräftig, als eine simple Mantelgründung innerhalb der Neunmonatsfrist ohne Druck durchgeführt werden kann. Sollte der Grund für eine erst 14 Tage vor Ablauf der Neunmonatsfrist erfolgende Anmeldung der Bargründung die Finanzierung der Gründungseinlage sein, sollte man eigentlich von der Umgründung abraten.

Handels- und steuerrechtlich gesehen setzt die Einbringung einen Vertrag und damit einen Vertragspartner des Einbringenden voraus. Da nach § 4 KStG mit dem Abschluss des Gründungsvertrages und dem ersten Nach-außen-in-Erschei...

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