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SWK 32, 10. November 2000, Seite 748

Privatstiftung und Maßgeblichkeitsprinzip

Ist das Maßgeblichkeitsprinzip auch für die Gewinnermittlung der Privatstiftung anwendbar?

Michael Knaus

In dem 1993 eingeführten Privatstiftungsgesetz (PSG) ist in § 18 leg. cit. nicht nur eine Buchführungspflicht normiert, sondern durch Verweise auf §§ 189 ff. HGB auch die Anwendung der für Kaufleute geltenden handelsrechtlichen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung festgelegt. Nachdem die Privatstiftung ins Firmenbuch eingetragen ist (§ 12 PSG, § 2 FBG) und jedenfalls auch (steuerlich) gewerbliche Einkünfte haben kann, scheint auf den ersten Blick der Bogen zur Maßgeblichkeit gespannt.

Durch die Sondervorschrift in § 13 Abs. 1 Z 1 KStG, wonach für Privatstiftungen § 7 Abs. 3 KStG (Fiktion gewerblicher Einkünfte) nicht anzuwenden ist, kann die Privatstiftung neben betrieblichen auch außerbetriebliche Einkünfte haben. Sie hat somit neben ihrer betrieblichen Sphäre auch noch eine außerbetriebliche (private) Sphäre. Diese Bestimmung wird durch mehrere Sachverhalte wieder außer Kraft gesetzt, sodass wiederum die Grundregel in § 7 Abs. 3 KStG zur Anwendung gelangen kann. Von der Sondervorschrift sind Arbeitnehmerstiftungen und gewerbliche Einkünfte der Privatstiftung ausdrücklich ausgenommen. Da die Anwendung der Sondervorschrift an die Erfüllung der Offenlegungspflicht (§ 13 Abs. 1 erster Satz KStG) anknüpft, muss bei Verletzung dieser wieder von der Geltung der Fiktion in § 7 Abs. 3 KStG aus...

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