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Zur geplanten Änderung des § 67 Abs. 8 EStG im Zuge der Budgetsanierung
Auswirkung der geplanten Neuregelung der Besteuerung von Pensionsabfindungen
Im Begutachtungsentwurf zur Änderung des EStG 1988 im Zuge der Budgetsanierung ist unter anderem eine Änderung des § 67 Abs. 8 geplant, der eine einschneidende Änderung bei der Besteuerung von Pensionsabfindungen mit sich bringen würde. Hierzu sollten noch einige Argumente in die Diskussion eingebracht werden. Hintergrund der Änderung soll eine Erhöhung des Steueraufkommens und eine Verbesserung der Steuergerechtigkeit sein. Hiernach soll die Besteuerung von Pensionsabfindungen, soferne die Grenzen des § 67 Abs. 6 (d. h. ein Viertel der laufenden Bezüge der letzten zwölf Monate kann mit dem festen Steuersatz des Abs. 1 besteuert werden) überschritten sind, nur mehr dann mit dem begünstigten Hälfte-Steuersatz erfolgen, wenn der Barwert den Betrag im Sinne des § 1 Abs. 2 Z 1 PKG (somit derzeit 120.000 S) nicht übersteigt.
Dabei besteht die Gefahr, dass (nach der starken Einschränkung der Möglichkeiten von Gehaltsumwandlungen durch das Steuerreformgesetz 2000) ein weiterer Schritt gesetzt wird, die Entwicklung der zweiten Säule der Altersversorgung, nämlich der betrieblichen Altersvorsorge, einschneidend zu behindern, anstatt sie ihrer Bedeutung entsprechend zu fördern. Aus folgenden Überlegungen erscheint die g...