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SWK 32, 10. November 2000, Seite T 230

Fondsgesellschaften kritisieren Gesetzesentwurf

Regierung will „Gleichstellung zwischen der Direktveranlagung und der Veranlagung über Fonds"

(apa) – Das Bundesministerium für Finanzen hat am 25. Oktober den bisher nur in Form eines Punktationspapiers existierenden Text bezüglich der pauschalen Besteuerung der Substanzgewinne von heimischen Investmentfonds den Fondsgesellschaften als Gesetzesentwurf übermittelt. Nach einer Begutachtungsfrist wird der Text voraussichtlich am 14. November als Regierungsvorlage im Ministerrat eingebracht. Seitens der Kapitalanlagegesellschaften (KAG) ist mit massivem Widerstand zu rechnen, heißt es aus Branchenkreisen.

Zum Investmentfondsgesetz von 1993 heißt es im Begutachtungsentwurf, die im Steuerreformgesetz 2000 beschlossene pauschale Besteuerung der Substanzgewinne „wird beibehalten, um eine Gleichstellung zwischen der Direktveranlagung und der Veranlagung über einen Investmentfonds zu erreichen". Derzeit klaffe hier eine erhebliche Lücke, weil die in Fonds erwirtschafteten Spekulationserträge (im Privatvermögen) völlig steuerfrei sind, heißt es weiter. Dies gelte im Speziellen, wenn diese Gewinne ausgeschüttet werden. Lediglich die Veräußerung des Investmentfondsanteils unterliegt der Spekulationsertragsteuer (SpESt).

Diese Besteuerung in Höhe von fünf Prozent gebe es bereits, sie sei ...

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