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SWK 32, 10. November 2000, Seite T 227

Ungerechtfertigte Gebühren für Euro-Überweisungen

Wie man mit einer VwGH-Beschwerde wegen 130 S Bankspesen den Betrag von 15.000 S lukrieren kann

Dem Staat ist mittlerweile jedes Mittel recht, um sich ein Körberlgeld zu verschaffen. Als aktuelles Beispiel dient die Postsparkasse, Partnerin der Finanzverwaltung in Steuerangelegenheiten, welche ein Bearbeitungsentgelt für in Euro getätigte Überweisungen einbehält, und zwar zum Nachteil des Abgabepflichtigen, mit dem Effekt, dass eine Abgabe nicht als in voller Höhe entrichtet gilt. Abhilfe in dieser für den Steuerzahler unerquicklichen Situation schafft ein Erkenntnis des VwGH, das ein findiger Steuerberater bewirkt hat.

Körperschaftsteuervorauszahlung in Euro

Eine international operierende österreichische GmbH, die mehrere Bankverbindungen im Ausland, u. a. auch in England unterhält, musste für das erste Quartal 1999 eine Körperschaftsteuervorauszahlung in Höhe von 6.250 S leisten. Zur Abdeckung der Vorauszahlung trug das Unternehmen einer Bank in London, bei der es ein Dollar-Bankkonto unterhält, auf, den Betrag von 6.250 S in Euro, somit EUR 454,21 (Umrechnungskurs 13,7603), dem – inzwischen aufgelassenen – Finanzamt für Körperschaften zu überweisen. Eine an sich alltägliche Angelegenheit, sollte man glauben, doch das Unternehmen sollte noch sein blaues Wunder erleben. Der Au...

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