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Rücktritt vom Lebensversicherungsvertrag
Durchgriff auf den Kreditvertrag?
Auf Basis einer Entscheidung des EuGH hat der OGH ausgesprochen, dass sich der Kunde bei unzureichender Belehrung über sein Rücktrittsrecht „ewig“ von der Lebensversicherung lösen kann. Kapitalbildende Lebensversicherungen wurden oft als Tilgungsträger bei einem Fremdwährungskredit eingesetzt. In der Lehre wurde die – im Rahmen dieses Beitrags überprüfte – Auffassung vertreten, dass der Kunde infolge eines solchen Rücktritts auf den verbundenen Fremdwährungskredit „durchgreifen“ könne, wodurch der Kreditgeber das Fremdwährungsrisiko zu tragen habe.
According to the ECJ and a recent judgment of the Austrian Supreme Court, the policy holder of a life insurance contract has an unlimited right of cancellation if he has not been provided with correct information about the right to withdraw. Such life insurance contracts were often used as a repayment vehicle for bullet loans. Austrian scholars have recently been arguing that the right to withdraw from the life insurance contract enables the customer to also withdraw from the bullet loan.
Stichwörter: Durchgriff, Einwendungsdurchgriff, Fremdwährungskredit, Fremdwährungsschuld, Lebensversicherung, Rücktritt.
JEL-Classification: K 12, G 21, G...