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SWK 9, 20. März 2000, Seite R 26

Aussetzung: Ergreiferprämie

Die Frage, ob die Absicht der Erhebung einer Verfassungsgerichtshofbeschwerde zwecks Erlangung der sogenannten „Ergreiferprämie" einer Aussetzung entgegensteht, ist jeweils im Einzelfall zu beurteilen; der weiters von der Judikatur geforderten Voraussetzung, dass beim Verfassungsgerichtshof schon ein einschlägiges Verfahren anhängig sein muss, ist jedenfalls der Fall gleichzuhalten, dass die bevorstehende Gerichtsanhängigkeit der präjudiziellen Norm dargetan wird. – (§ 281 BAO), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften)

(, 0053)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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