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SWK 9, 20. März 2000, Seite 25

Verfahren: Wiederaufnahme

Entscheidungen eines Gerichtes oder einer Verwaltungsbehörde in einer bestimmten Rechtssache – außerhalb des Vorfragetatbestandes nach § 303 Abs. 1 lit. c. BAO – stellen keine Wiederaufnahmegründe dar. – (§ 303 BAO Abs. 1 lit. b BAO), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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