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Die ertragsteuerliche Behandlung der umsatzsteuerlichen § 12-Abs.-10-Korrektur
Differenzierte Anwendung der Vorschrift des § 6 Z 12 EStG bei bilanzierenden Steuerpflichtigen und Einnahmen-Ausgaben-Rechnern
Durch die Regelung des § 12 Abs. 10 UStG kann es bei einer „Änderung der Verhältnisse, die für einen Vorsteuerabzug maßgeblich waren," zu Zehntelberichtigungen bei Grundstückslieferungen kommen. Bis zur Rechtsänderung durch das Budgetbegleitgesetz 1998gab es i. S. d. § 12 Abs. 14 UStG die Möglichkeit der Weiterleitung der an das Finanzamt zurückzuzahlenden Vorsteuer an den Übernehmer. Nunmehr hat der Steuerpflichtige die Möglichkeit, einen nach § 6 Abs. 1 Z 9 lit. a steuerfreien als einen dem Normalsteuersatz von 20% unterliegenden Umsatz zu behandeln, womit gleichzeitig die Zehntelberichtigung des § 12 Abs. 10 UStG ausgeschlossen ist. Ist der Erwerber des Grundstücks nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt, ist die Ausübung der Option unter dem Aspekt der Minimierung der steuerlichen Gesamtbelastung jedenfalls nachteilig, da der Übernehmer die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer nicht als Vorsteuer abziehen kann. Wird die Option aus diesen Gründen nicht in Anspruch genommen, stellt sich aber die Frage nach der ertragsteuerlichen Behandlung der Vorsteuerkorrektur. Für diesen Fall hält § 6 Z 12 EStG eine Regelung bereit, die – um zu einer systemgerechten Lösung zu gelangen – von bilanzierenden Steuerpflichtigen und Einnahmen-Ausgaben-Rechnern differe...