TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
ASoK 2, Februar 2013, Seite 74

LStR-Wartungserlass 2012

Erlass vom , BMF-010222/0142-VI/7/2012.

Der LStR-Wartungserlass 2012 enthält folgende wesentliche Punkte:

1. Begünstigte Auslandstätigkeit (Rz. 64 der LStR 2002)

Die begünstigte Auslandstätigkeit wird durch eine im ausschließlichen Interesse des Auslandsvorhabens durchgeführte Dienstreise nicht unterbrochen. Bei Dienstreisen zum inländischen Stammsitz, zur inländischen Betriebsstätte oder ein Reiseziel innerhalb der 400-km-Zone zur österreichischen Grenze gilt dies aber nur, wenn sie nicht länger als drei Tage dauern. Ein im Anschluss an eine nicht schädliche Dienstreise konsumierter Urlaub wirkt sich während des ersten Monats auf die begünstigte Auslandstätigkeit unterbrechend aus, außer der Urlaub erfasst nur arbeitsfreie Tage im Montageland.

S. 752. Sachbezug für arbeitsplatznahe Dienstwohnung (Rz. 154a und 162e der LStR 2002)

Bei arbeitsplatznahen Unterkünften in der Größe von mehr als 30 m2, aber nicht mehr als 40 m2 kann der Sachbezugswert um 35 % gekürzt werden, wenn die arbeitsplatznahe Unterkunft durchgehend höchstens 12 Monate vom selben Arbeitgeber zur Verfügung gestellt wird (siehe auch Praxis-News vom Oktober 2012, ASoK 2012, 394). Diese Begünstigung ist nur dann anwendbar, wenn ein auf maximal 12 Monate befri...

Daten werden geladen...