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SWK 9, 20. März 2000, Seite S 293

Endbesteuerung vor dem EuGH

Verstößt die Einschränkung von Halbsatzbegünstigung und Endbesteuerung auf Inlandsdividenden gegen die Kapitalverkehrsfreiheit?

Mario Züger

Mit Beschluss vom hat der Berufungssenat V der Finanzlandesdirektion Wien, Niederösterreich und Burgenland dem EuGH die Frage vorgelegt, ob der Ausschluss ausländischer Dividendenerträge von der Halbsatzbegünstigung des § 37 EStG und der Endbesteuerung dem Gemeinschaftsrecht widerspricht.Ob ein Berufungssenat zur Einholung einer Vorabentscheidung berechtigt ist, ist im Schrifttum nach wie vor umstritten.Der EuGH wird nunmehr erstmals Gelegenheit haben, die Gerichtsqualität der Senate zu klären. Wenn der Gerichtshof die Vorlage zulässt, werden – nach dem Sandoz-Fallhinsichtlich der Ersatzbeurkundung von Auslandsdarlehen – erneut Bestimmungen des österreichischen Steuerrechts an der Kapitalverkehrsfreiheit zu prüfen sein.

I. Halbsatzbegünstigung und Endbesteuerung im Lichte der Kapitalverkehrsfreiheit

Gemäß § 37 Abs. 1 EStG werden Einkünfte auf Grund von Beteiligungen mit dem halben Durchschnittsteuersatz begünstigt. Zu diesen Einkünften zählen nach § 37 Abs. 4 EStG nur Gewinnanteile an inländischen Körperschaften sowie Veräußerungsgewinne aus solchen Beteiligungen. Laufende Erträge und Veräußerungsgewinne aus Anteilen an anderen als inländischen Gesellschaften sind dagegen nicht von der Begünstigung erfasst und unterliegen ...

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