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Spekulation bei Wertpapierumtausch (§ 30 EStG)
Spekulation bei Wertpapierumtausch (§ 30 EStG)
Werden Wertpapiere mit variablem Zinsfuß (Floating-rate-Noten) ausgegeben, die in eine festverzinsliche Schuldverschreibung (Bonds) umgetauscht werden können, bedeutet der Umtausch jedenfalls dann keine Anschaffung, wenn der Emittent, Inhaber, Nennbetrag und Laufzeit unverändert bleiben, das Umtauschrecht zum Bezug der Bonds bereits mit dem Kauf der Floating-rate-Noten erworben wird und im Fall des Umtausches die Floating-rate-Noten gelöscht und die Bonds neu ausgegeben werden. Der Umtausch führt durch die wirtschaftliche Identität zu keinem Tauschvorgang, sondern es ändern sich für den Anleger nur die Zinsbedingungen der ursprünglich erworbenen Wertpapiere (BFH , IX R 70/96 in BB 2000, 393).