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SWK 9, 20. März 2000, Seite K 5

Gebäudenutzung bei Ehegatten (§ 4 Abs. 4, § 16, § 20 Abs. 1 Z 2d EStG)

Gebäudenutzung bei Ehegatten (§ 4 Abs. 4, § 16, 20 Abs. 1 Z 2d EStG)

Der Große Senat hat in fünf Beschlüssen (, GrS 1, 2, 3, 5/97) zu verschiedenen Fragen im Zusammenhang mit Arbeitszimmern in Gebäuden, die im Miteigentum von Ehegatten stehen, Stellung genommen. Für den Fall, dass Ehegatten Miteigentümer eines Grundstückes sind und darauf gemeinsam ein Gebäude errichten, geht der BFH davon aus, dass jeder der Ehegatten die Herstellungskosten entsprechend seinem Miteigentumsanteil getragen habe. Das gelte unabhängig davon, wieviel er tatsächlich an eigenen Mitteln dazu beigetragen habe. Wenn die finanziellen Beiträge unterschiedlich hoch sind, dann habe sowohl zivilrechtlich als auch steuerrechtlich der Ehegatte, der aus eigenen Mitteln mehr als der andere beigesteuert habe, den Mehrbetrag seinem Ehegatten mit der Folge zugewendet, dass jeder von ihnen so anzusehen ist, als ob er die seinem Anteil entsprechenden Herstellungskosten selbst getragen habe. Damit wird unterstellt, dass jeder der Ehegatten bei einer 50/50-Beteiligung die halben Baukosten direkt an die Professionisten bezahlt habe und daher auch die halbe AfA bei einer beruflichen oder betrieblichen Nutzung des Gebäudes absetze...

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