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SWK 13, 1. Mai 2000, Seite 45

Aussetzung: Bewilligung

Die bloße Gefährdung der Einbringlichkeit einer Abgabe macht die Aussetzung nicht unzulässig; erst ein bestimmtes auf eine Gefährdung der Einbringlichkeit gerichtetes Verhalten des Abgabepflichtigen schließt die Bewilligung einer Aussetzung aus, was bei einer – nach Beginn der abgabenbehördlichen Prüfung, aber vor der Abgabenfestsetzung erfolgten – Einräumung eines Belastungs- und Veräußerungsverbotes an 4 Liegenschaften der Fall ist. – (§ 212 a Abs. 2 lit. c BAO), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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