Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Betriebsübertragung
•Wie der Verwaltungsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung dargetan hat, führt die Übertragung eines Betriebes oder Teilbetriebes zu keiner Entnahme von Wirtschaftsgütern; vielmehr ist der Übernehmer eines Betriebes oder Teilbetriebes verpflichtet, die Buchwerte des bisherigen Inhabers fortzuführen. – (§ 6 Z 9 EStG 1972), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
()