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Kommunalsteuerpflicht und Subventionen gemeinnütziger Vereine
Darstellung des Problems mit einem Lösungsvorschlag aus der Praxis
Zwischen gemeinnützigen Vereinen und den Abgabenbehörden von Gemeinden gibt es zuweilen divergierende Auffassungen darüber, wie sich eine dem Verein gewährte echte Subvention auf die Kommunalsteuerpflicht des Vereines auswirkt: Während die Vereine vielfach die Auffassung vertreten, dass echte Subventionen in jedem Fall ihren Unternehmensbereich kürzen, muss dies nach Ansicht des Autors auf Grund der tatsächlichen rechtlichen Situation insofern in Zweifel gestellt werden, als jedenfalls geprüft werden muss, für welchen Zweck die Subvention gewährt wird, da es andernfalls zu unlogischen Ergebnissen kommen kann.
1. Anknüpfungspunkt Unternehmen
Dazu eine aktuelle Aussage des VwGH in seinem Erk. 95/13/0185 vom :
„Gemäß § 1 KommStG 1993 unterliegen der Kommunalsteuer die Arbeitslöhne, die jeweils in einem Kalendermonat an die Dienstnehmer einer im Inland gelegenen Betriebsstätte des Unternehmens gewährt worden sind. Gemäß § 3 Abs. 1 KommStG 1993 umfasst das Unternehmen die gesamte gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Unternehmers. Gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht, Gewinn (Überschuss) zu erzielen, fehlt oder eine Personenvereinigung nur gegenüber ihre...