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SWK 13, 1. Mai 2000, Seite 385

Anschlusskosten an das Trinkwasser- und Abwasserkanalnetz

(A. B.) – Die Anbindung an das Trinkwasser- und an das Abwasserkanalnetz ist in der Regel keine Voraussetzung für die Nutzung eines unbebauten Grundstücks. Sie zählt daher nicht zu dessen Anschaffungskosten. Auch der Umstand, dass auf dem entsprechenden Grundstück noch kein Gebäude errichtet worden ist, führt nicht dazu, dass die Aufwendungen zu Anschaffungskosten des Grund und Bodens werden. Sie sind in einem solchen Fall vielmehr, wenn sie noch nicht mit einem Gebäude in Zusammenhang gebracht werden können, als eigenständiges Wirtschaftsgut anzusehen. (Erkenntnis des )

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