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Umgründungsbedingter Übergang vortragsfähiger Verluste aus 1989 und 1990
Der Übergang vortragsfähiger Verluste nach den Art. I bis III und VI UmgrStG erstreckt sich auch auf solche aus 1989 und 1990, die nach § 117 Z 1 EStG 1988 in den Jahren 1998 bis 2002 nur zu jeweils einem Fünftel absetzbar sind. (