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SWK 13, 1. Mai 2000, Seite 12

Schenkung durch einheitlichen Vertrag

Schenkung durch einheitlichen Vertrag (§ 3 ErbStG)

Die Frage, ob eine Schenkung vorliegt, ist nach bürgerlich-rechtlichen Grundsätzen zu beurteilen. Werden jemandem zwei Hälfteanteile an einer Liegenschaft zugewendet, so bildet dieser Vorgang dann eine Einheit, wenn er nach dem Parteiwillen und den objektiven Gegebenheiten als einheitliches Rechtsgeschäft anzusehen ist. Im Beschwerdefall wurden nicht zwei isoliert voneinander zu behandelnde Rechtsgeschäfte (Erwerb einer Liegenschaftshälfte von der Mutter mit Gegenleistung der Übernahme der Passiva und daneben Erwerb der anderen Liegenschaftshälfte vom Vater ohne Gegenleistung) geschlossen, sondern vielmehr ein einheitlicher Vertrag errichtet, in dem die Eltern gemeinsam die Liegenschaft gegen Übernahme sämtlicher Passiva übertragen haben. Damit kann für die eine Liegenschaftshälfte nicht Schenkungssteuer vorgeschrieben werden ().

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