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ÖBA 1, Jänner 2018, Seite 12

Risikoanalyse zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Die Richtlinie 2015/849/EU (4. Anti-Geldwäscherichtlinie) schreibt die Nutzung risikoorientierter Ansätze zur Prävention von Geldwäscherei (AML) und Terrorismusfinanzierung (CFT) vor. Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) veröffentlichte am den Entwurf eines Rundschreibens für die Erstellung von Risikoanalysen. Für die Ermittlung und Bewertung potenzieller AML-/CFT-Risiken werden hierbei die drei Ebenen (i) nationale Risikoanalyse sowie (ii) Risikoanalysen auf Unternehmens- oder (iii) Einzelkundenebene unterschieden.

Die nationale Risikoanalyse wird vom Koordinierungsgremium zur Ermittlung, zur Bewertung, zum Verständnis und zur Minderung der im Inland bestehenden AML-/CFT-Risiken erstellt. Dabei werden Bedrohungen, Bedrohungsfaktoren und Schwachstellen des nationalen Systems analysiert. Schwachstellen werden anhand politischer, wirtschaftlicher, sozialer, technologischer und legislativer Faktoren ermittelt. Die daraus abgeleiteten Ergebnisse und Maßnahmen sollen dann von den Verpflichteten bei der Erstellung der Risikoanalysen auf Unternehmens- und Einzelkundenebene berücksichtigt werden.

Die Risikoanalysen auf Unternehmens- oder auf Einzelkundenebene müssen von den Verpfl...

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