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SWK 13, 1. Mai 2000, Seite 12

Umsatzsteuer kraft Rechnungslegung

Umsatzsteuer kraft Rechnungslegung (§ 11 Abs. 14 UStG)

Wird in einer Rechnung eine Umsatzsteuer ausgewiesen, obwohl eine solche nicht geschuldet wird, dann entsteht die Steuerschuld kraft Rechnungslegung. Wurde in einer solchen „Scheinrechnung" aber kein Leistungszeitraum angegeben, dann erfüllt diese „Scheinrechnung" nicht die Voraussetzungen einer Rechnung i. S. d. § 11 Abs. 1 UStG. Damit ist eine solche Rechnung nicht als Rechnung i. S. d. UStG anzusehen und kann daher nicht den Tatbestand des § 11 Abs. 14, nämlich den der Schuld der Umsatzsteuer kraft Rechnungslegung, erfüllen ().

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