Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Umsatzsteuer kraft Rechnungslegung
Umsatzsteuer kraft Rechnungslegung (§ 11 Abs. 14 UStG)
Wird in einer Rechnung eine Umsatzsteuer ausgewiesen, obwohl eine solche nicht geschuldet wird, dann entsteht die Steuerschuld kraft Rechnungslegung. Wurde in einer solchen „Scheinrechnung" aber kein Leistungszeitraum angegeben, dann erfüllt diese „Scheinrechnung" nicht die Voraussetzungen einer Rechnung i. S. d. § 11 Abs. 1 UStG. Damit ist eine solche Rechnung nicht als Rechnung i. S. d. UStG anzusehen und kann daher nicht den Tatbestand des § 11 Abs. 14, nämlich den der Schuld der Umsatzsteuer kraft Rechnungslegung, erfüllen ().