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SWK 13, 1. Mai 2000, Seite K 11

Auswärtige Berufsausbildung

Auswärtige Berufsbildung (§ 34 Abs. 8 EStG)

Wien und Baden liegen nicht mehr im Einzugsbereich von Katzelsdorf (Ort in der Nähe von Wiener Neustadt), weil neben der Fahrzeit auch die Wartezeit etc. zu berücksichtigen ist ().

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