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Steuertermine im Mai
(FLD) – Am sind folgende Abgaben fällig:
• Umsatzsteuer, Vorauszahlung für den Monat März 2000 bzw. für das 1. Viertel 2000 (Vorauszahlung für den Monat April 2000 bei nicht ordnungsgemäßer Entrichtung der Sondervorauszahlung 1999);
• Kammerumlage für das 1. Viertel 2000;
• Normverbrauchsabgabe für den Monat März 2000;
• Elektrizitäts- und Erdgasabgabe für den Monat März 2000;
• Kapitalertragsteuer gemäß § 93 Abs. 3 i. V. m. § 96 Abs. 1 Z 3 EStG für den Monat März 2000;
• Kraftfahrzeugsteuer für das 1. Viertel 2000;
• Lohnsteuer für den Monat April 2000;
• Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen für den Monat April 2000;
• Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für den Monat April 2000;
• Straßenbenützungsabgabe (bei monatsweiser Berechnung) für den Monat April 2000;
• Einkommensteuer, Vorauszahlung für das 2. Viertel 2000;
• Körperschaftsteuer, Vorauszahlung für das 2. Viertel 2000;
• die vom Grundsteuermessbetrag abgeleiteten Beiträge, die Abgabe von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sowie die Bodenwertabgabe für das 2. Viertel 2000 bzw. für das Jahr 2000.