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ÖBA 8, August 2018, Seite 588

Klauselprozess: Leistungsfrist für das Verbot des Sich-Berufens?

§§ 28, 28a KSchG; § 409 ZPO; § 27, 36 ZaDiG

Ob eine Leistungsfrist zur Erfüllung des Verbots, sich auf Klauseln zu berufen, zu gewähren ist, ist vom Inhalt der verbotenen Klauseln abhängig.

Aus den Entscheidungsgründen:

II. Revision der Bekl
Klausel 5 und Klausel 26

„Die geänderten Geschäftsbedingungen werden dem KI über www.c.com zugänglich gemacht.“

Eine Änderung dieser AGB wird dem KI schriftlich zur Kenntnis gebracht und gilt nach Ablauf einer Frist von zwei Monaten nach Zustellung als genehmigt, wenn der KI nicht schriftlich unterfertigt innerhalb dieser Frist widerspricht. Die geänderten AGB werden dem KI über www.c.com zugänglich gemacht. Ein Widerspruch berechtigt beide Vertragsparteien zur Auflösung des Kartenvertrages aus wichtigem Grund. C wird den KI auf die Änderung der AGB, die zweimonatige Frist, den Fristbeginn, die Bedeutung seines Verhaltens und die ihm zustehenden Rechte besonders hinweisen.“

Auch wenn Klausel 26 den formalen Vorgaben des § 6 Abs 1 Z 2 KSchG entspricht, ist ihre Zulässigkeit weiter nach § 6 Abs 3 KSchG und § 879 Abs 3 ABGB zu prüfen (s RS0128865).

Eine Klausel, die Änderungen des Vertrags über eine Zustimmungsfiktion nach Inhalt und Ausmaß unbeschränkt zulässt und nicht einmal ansatzweise...

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