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Familienwohnsitz: Verlegung
• Eine unzumutbare Verlegung des Familienwohnsitzes zum Dienstort liegt bei Einkünften der Ehefrau nur vor, wenn es sich diesfalls um steuerlich relevante Einkünfte handelt, die bei der Verlegung des Familienwohnsitzes verloren gingen. – (§ 20 Abs. 1 Z 1 EStG 1988), (Abweisung)
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