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bau aktuell 1, Jänner 2021, Seite 36

Wirtschaftskammer und öffentliches Baurecht

Betrachtungen zur Bedeutung der Wirtschaftstreibenden und ihrer Interessenvertretung in der Entstehung und Vollziehung des öffentlichen Baurechts

Gerald Fuchs

Das öffentliche Baurecht schafft maßgebliche Regelungen, ob, wo und wie gebaut werden darf, und in diesem Zuge auch, durch welche Fachkundigen dabei Aufgaben und Tätigkeiten übernommen werden dürfen bzw müssen. Der folgende Beitrag befasst sich damit, welche Gestaltungs- und Mitwirkungsspielräume der Wirtschaftskammer als Interessenvertretung im Rahmen der Entstehung, Fortentwicklung und Vollziehung des öffentlichen Baurechts zukommen. Weiters werden die Handlungsspielräume und Erfordernisse der Baurechtsgesetzgeber hinsichtlich der Festlegung von Rollenbildern und Qualifikationsanforderungen an tätige Wirtschaftsakteure beleuchtet.

1. Die Wirtschaftskammer als Akteur zur Interessenvertretung im Baurecht

1.1. Die Wirtschaftskammer als ­Impulsgeber der Gesetzgebung

Ein Impuls zur Entstehung bzw Abänderung von Baurecht kann von verschiedenen Einflussfaktoren und Akteuren initiiert werden, wobei diese vielfach zueinander auch in Wechselbeziehung und Wechselwirkung stehen. So kann sich etwa eine Regelungsinitiative durch den politischen Entscheidungsträger (zB den amtsführenden Stadtrat) aufgrund politischer Steuerungsbestrebungen oder wahrgenommener Bedürfnisse der Bürger bzw der Praxis ...

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