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Funktion und Verwendbarkeit der elektronischen Signatur-
Die geltende Rechtslage im Überblick
Die elektronische Signatur – die Unterschrift zu einer E-Mail – wird der händischen Unterschrift nahezu gleichgestellt. Dies ist neben der Festlegung der Rahmenbedingungen zur Erstellung (Zertifizierung) und Verwaltung der elektronischen Signaturen die wichtigste Änderung bzw. Klarlegung der bestehenden Rechtslage.
In diesem Beitrag soll nicht ausschließlich auf die Kommentierung des neuen Gesetzes eingegangen werden, sondern nach allgemeinen Erläuterungen mehr Augenmerk auf die Eigenschaften und auf die praktischen Möglichkeiten der Verwendung sowie die Auswirkungen einer elektronischen Signatur auf die Kommunikation gelegt werden. Diese Belange sowie technische Details sind durch die allgemeine Formulierung des SigG kaum eingeschränkt und werden ihre endgültige Ausformung erst in der praktischen Anwendung erlangen.
Dieser Beitrag stellt zudem lediglich eine Einführung in das neue Thema dar und soll dem Praktiker einen Überblick über die Rechtsgrundlage sowie dem Juristen einen Überblick über die praktische Verwendbarkeit bieten, ist daher möglichst einfach formuliert und keinesfalls eine vollständige Abhandlung.
Das Signaturgesetz
„Eine [sichere] elektronische Signatur ist ein mit einem privaten Signa...