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Umsatzsteuer - Kein Vorsteuerabzug bei Beteiligungsverwaltung (§ 6 Abs. 1 Z 8 UStG)
Kein Vorsteuerabzug bei Beteiligungsverwaltung (§ 6 Abs. 1 Z 8 UStG)
Besteht die Tätigkeit einer Gesellschaft nur in der Verwaltung von Beteiligungen und werden von dieser stille Beteiligungen begeben, dann tätigt sie unecht befreite Umsätze; damit steht kein Vorsteuerabzug zu ().