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Körperschaftsteuer - Zinsenabzug (§ 17 KStG)
Zinsenabzug (§ 17 KStG)
Eine Bank hatte Kredite an argentinische Schuldner vergeben. Da die Zinsen auf Grund des DBA mit Argentinien in Österreich nicht steuerpflichtig sind, fallen Refinanzierungszinsen unter das Abzugsverbot des § 17 KStG. Dabei kann nicht unterstellt werden, dass diese Kredite nur fremdfinanziert werden, sondern es ist anzunehmen, dass dafür auch anteilig die Eigenmittel verwendet worden sind ().