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ÖBA 8, August 2018, Seite 585

FX-Kredit: Verjährung von Fehlberatungsansprüchen

§§ 988, 1299, 1489 ABGB; §§ 498, 503 ABGB

Für den Beginn der Verjährungsfrist des ABGB bei Beratungsfehlern in Bezug auf Veranlagungs- und/oder Finanzierungskonzepte, die eine Kombination von FX-Krediten mit verschiedenen Tilgungsträgern vorsehen, ist entscheidend, zu welchem Zeitpunkt der Geschädigte erkennt, dass das Gesamtkonzept den Zusagen nicht entspricht. Die Risikoträchtigkeit eines Gesamtkonzepts liegt jedenfalls dann vor, wenn sich dieses rein rechnerisch nicht mehr ohne zusätzliche Vermögensminderung im Vergleich zur (herkömmlichen) Tilgung des Darlehens entwickeln konnte.

Aus der Begründung:

1.1 Das BerG führte aus, aus den Feststellungen des ErstG ergebe sich implizit, dass der Kl das Währungsrisiko (ihres FX-Kredits) spätestens Ende 2012 bewusst wurde. Auch aus der Mitteilung des Bekl, sie könne das Risiko durch Konvertierung in den Euro bzw durch Sondertilgungen reduzieren, habe die Kl erkennen können, dass das Gesamtkonzept ihren Vorstellungen und allenfalls den Zusagen des Bekl nicht entspreche.

1.2 Das BerG hat also aus den Feststellungen des ErstG den Schluss auf eine Tatsache, nämlich auf den Zeitpunkt, in dem der Kl das Währungsrisiko spätestens bewusst wa...

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