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Pauschalierungsverordnungen Des Zauberlehrlings -letzter Streich-Oder: Wie man eine Vereinfachung komplizieren kann
Oder: Wie man eine Vereinfachung komplizieren kann
Mitte 1999 wurden mit großem Tamtam verschiedene Pauschalierungsverordnungen erlassen, darunter die Verordnung über die Individualpauschalierung von Betriebsausgaben, Werbungskosten und Vorsteuern (VO vom , BGBl. II Nr. 230/1999, SWK-Heft 22/1999, Seite S 484). Bereits nach kurzer Zeit wurde diese Verordnung als teilweise zu großzügig angesehen, da durch das Abstellen auch auf den Zeitraum 1999 jeder Gestaltung Tür und Tor geöffnet wurde. Die Verordnung erinnert an den „Zauberlehrling", der zwar bereits wusste, wie er den Besen zum Wasserholen einsetzen konnte, doch noch nicht, wie er diesen Vorgang stoppen konnte. Es wundert mich, denn im Steuerrecht sind oft Zaubermeister tätig, wenn es um Budgetkosmetik (wie die 13. Umsatzsteuerzahlung) oder um Begünstigungen geht, die man eigentlich gar nicht will (wie die Verzinsung des Eigenkapitalzuwachses).
Hätte man bei Erlassung der Pauschalierungsverordnung nicht auf die Ergebnisse der Jahre 1997, 1998 und 1999, sondern auf diejenigen der Jahre 1996, 1997 und 1998 abgestellt, dann wären die Gestaltungsmöglichkeiten sehr eingeschränkt worden. So einfach wäre alles gewesen. Durch die VO vom wurde jeder pauschalierungswillige Steuerpflichtige geradezu gezwungen, Ausgaben des kommenden Jahrhunderts ins Jahr 1999 vorzuziehen. Fast jeder Steu...