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SWK 17, 10. Juni 2000, Seite 14

Befreiung von Doppelbesteuerung

Befreiung von Doppelbesteuerung (§ 48 BAO)

Eine in Österreich errichtete Privatstiftung ersuchte eine Barzuwendung von der Schweizer Stifterin von der Schenkungssteuer zu befreien, weil ansonsten eine Doppelbesteuerung (3,5% in der Schweiz und 2,5% in Österreich) eintreten würde. Dieser Antrag wurde abgewiesen, da keine ausreichenden Umstände angeführt wurden, die auf eine Unbilligkeit der Doppelbesteuerung schließen lassen. Der VwGH hob den Bescheid auf, da die Antragstellerin ausreichend darauf hingewiesen hat, dass bei der Ermessensentscheidung die internationalen Steuergrundsätze (insbesondere das OECD-Musterabkommen) anzuwenden wären und deshalb die Befreiung zu gewähren wäre (, 0101).

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