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ÖBA 8, August 2018, Seite 583

FX-Kredit: Haftung für falsche „Halteempfehlung“

§§ 988, 1299, 1489 ABGB

Wirft der Kreditnehmer der Bank eine unzutreffende „Behalteempfehlung“ vor, so ist für den Lauf der Verjährungsfrist entscheidend, ob und ggf wann dem Kreditnehmer die weitere Entwicklung deutlich vor Augen führt, dass die Empfehlung der Bank falsch war. Auf Entwicklungen bis zur Behalteempfehlung kommt es nicht an.

Aus der Begründung:

1999 hat der Bekl bei der kl Bank einen Kredit aufgenommen. Der Kredit wurde endfällig bis zur Verfügung gestellt; er konnte in einer frei konvertierbaren Währung ausgenutzt werden. Als Kreditwährung wählte der Bekl zunächst JPY, später den CHF. Zur Besicherung des Kredits unterschrieb der Bekl einen Blankowechsel, den die Kl am komplettierte.

Zur Rückführung der Kreditmittel sollten TT dienen (Wertpapierdepot mit BA-Masterfonds, CMI-Versicherung). 2003 bis 2006 verkaufte der Bekl die Fonds-Anteile und investierte dafür in Immofinanz-Aktien. IdF entsprach die Entwicklung sowohl des Wechselkurses hinsichtlich des FX-Kredits als auch der Werte der TT nicht den Erwartungen. Zuletzt wäre eine Abdeckung der Kreditverbindlichkeit aus den TT im Sommer 2007 noch möglich gewesen. Zu dieser Zeit trat de...

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