Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Dokumentvorschau
SWK 26, 10. September 2000, Seite 90
Vergnügungssteuer Wien
•Übertretung des Vergnügungssteuergesetzes – (§ 13 Abs. 1 Wiener Vergnügungssteuergesetz), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
()