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SWK 26, 10. September 2000, Seite 90

Vergnügungssteuer Wien

Übertretung des Vergnügungssteuergesetzes – (§ 13 Abs. 1 Wiener Vergnügungssteuergesetz), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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