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Dachbodenausbau und Spekulationsgeschäft i. S. d. § 30 EStG 1988
Soweit Rechtsfragen des Einkommensteuergesetzes angesprochen sind, ist darauf zu verweisen, dass die Anschaffung eines Dachbodens zum Zwecke des Ausbaues im Wohnungseigentum und anschließender Vermietung den Spekulationstatbestand des § 30 EStG 1988 verwirklicht, wenn die nachfolgende Veräußerung innerhalb von zehn Jahren ab der Anschaffung erfolgt. Das BMF hält an der Auffassung fest, dass sich der Befreiungstatbestand des § 30 Abs. 2 Z 1 EStG 1988 betr. selbst hergestellte Gebäude nicht auf Teile eines bestehenden Gebäudes bezieht (vgl. Pkt. 3.2 Abs. 5 der Durchführungsrichtlinien zu den Spekulationseinkünften, AÖFV 1991/162, und Anfragebeantwortung v. , SWK-Heft 8/1993, Seite A 184). (