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AR aktuell 1, Februar 2021, Seite 18

Der 20er-Aufsichtsrat – „Twenty is Plenty“

Teil VI: Stakeholder-Management, das Beste aus zwei Welten, Overboarding, die „Drei vom Aufsichtsrat“

Josef Fritz

Im sechsten und letzten Teil der Serie „Der 20er Aufsichtsrat – Professionalität in den 20er-Jahren“ komplettieren die vier letzten Kriterien in der Aufzählung das „State-of-the-Art“-Anforderungsprofil an den Aufsichtsrat: Stakeholder-Management, das Beste aus zwei Welten, Overboarding und die „Drei vom Aufsichtsrat“ – Eva, Rex und Effi.

1. Stakeholder-Management

Wem sind die zahlreichen Aufsichtsräte im Rahmen ihres Mandats verpflichtet? Ausschließlich dem Unternehmenswohl!

Vor allem jene, die auf der Beziehungsebene bestellt werden, fühlen sich jedoch ihrem Besteller verpflichtet. Durch ihre vermeintliche Loyalität gegenüber dem „Eigentümer“ können sie keine professionellen Aufsichtsräte sein. Es mangelt ihnen nicht nur an Unabhängigkeit, sondern zumeist auch an Qualifikation und Eignung, im Sinne von Affinität und Liebe zum Unternehmen, in dem sie das Aufsichtsratsmandat ausüben.

Das nach wie vor vielen Aufsichtsräten innewohnende Denken des vorauseilenden Eigentümergehorsams wurde jahrzehntelang nicht einmal als Mangel wahrgenommen – ganz im Gegenteil. „Wenn es für den Eigentümer gut ist, ist es auch für das Unternehmen gut.“ Dieser Standpunkt war anerkannt und weitverbreitet. Für ...

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