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bau aktuell 4, Juli 2016, Seite 152

Wie souverän ist unser Volk?

Rainer Kurbos

Im Verhandlungssaal des VfGH gibt es eine Türe, über der in goldenen Lettern „Das Recht geht vom Volk aus“ steht. Überraschenderweise tritt allerdings, geht die Türe einmal (medienwirksam) auf, nicht das Volk hindurch, schon gar nicht seine gewählten Vertreter (die Politiker), sondern eine Gruppe von Talarträgern, die keinesfalls repräsentativ für den volkstümlichen Durchschnittsösterreicher sind.

Dieses – aus gegebenem Anlass – weithin verbreitete Bild regt natürlich zum Nachdenken darüber an, wer unseren Staatssouverän, unser Volk, beschränkt und wie weit. Die Hypothese, dass das Volk der Souverän ist und daher tun und lassen kann, was es will, findet ein rasches Ende. Bedenkt man etwa bloß die in historischer Zeit des vorigen Jahrhunderts vom terroristischen Naziregime begangenen Verbrechen, so muss man dem deutschen (und wohl auch dem österreichischen) Volk die Souveränität absprechen, jene aus der Geschichte überlieferten Grausamkeiten aller Art anzuordnen. Auch das arabische und das türkische Volk sind insoweit souveränitätsbeschränkt.

Universeller Konsens muss sein, dass überhaupt kein Volk die Souveränität haben kann, rechtmäßige Massaker anzuordnen.

Damit ist die These, dass ...

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