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SWK 14, 10. Mai 2000, Seite 48

Lehrbeauftragter: unselbständige Tätigkeit

Wesentliche Merkmale für die Abgrenzung zwischen selbständiger und nichtselbständiger Tätigkeit sind das Unternehmerwagnis, eine Weisungsgebundenheit, die die Entschlussfreiheit über die ausdrücklich übernommenen Vertragspflichten hinaus beschränkt, und eine organisatorische Eingliederung in den Betrieb des Arbeitgebers; sind die zeitliche und örtliche Bindung eines Lehrbeauftragten an eine bestimmte Arbeitsstätte und seine Abhängigkeit vom Institutsbetrieb bereits so groß, dass sie sich faktisch nicht mehr von der eines Dienstnehmers unterscheiden, so kann steuerlich nicht von einer selbständigen Tätigkeit ausgegangen werden. – (§ 2 UStG 1994), (Aufhebung infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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