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SWK 14, 10. Mai 2000, Seite 48

Werbungskosten: Fahrtkosten

Schon allein der Umstand, dass ein Arbeitgeber den Großteil der Kosten eines Lehrganges trägt, spricht dafür, dass die vom Dienstnehmer getragenen Fahrtkosten und Tagesgelder Werbungskosten darstellen. – (§ 16 EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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