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SWK 14, 10. Mai 2000, Seite R 47

Studium: Berufsausbildung

Ein Hochschulstudium dient in der Regel nicht der Berufsfortbildung, sondern der Berufsausbildung; das hiebei vermittelte Wissen ist nämlich eine umfassende Ausbildungsgrundlage für verschiedene Berufe und dient nicht nur der spezifischen fachlichen Weiterbildung in einem vom Studierenden bereits ausgeübten Beruf. – (§ 20 EStG 1988), ( Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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