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SWK 23, 15. August 2000, Seite R 76

Geschäftsführerentlohnung

Bei einem in Rechtsform einer GmbH geführten Gipser- und Stuckaturgewerbe mit einem Umsatz von 10 Mio. S stellt eine Geschäftsführerentlohnung von 20.000 S pro Monat ein angemessenes Entgelt dar. – (§ 8 KStG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

(, 0199)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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