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SWK 23, 15. August 2000, Seite R 73
Er- und Ablebensversicherung
•„Zwischenzahlungen" aus einer Er- und Ablebensversicherung bei Weiterlaufen des Vertrages stellen keine Rückvergütung von Prämien dar. – (§ 18 Abs. 1 Z 2 EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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