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ÖBA 8, August 2018, Seite 541

Neuerungen zum Thema Fit & Proper

Am wurde von der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) ein Entwurf für ein aktualisiertes Rundschreiben zur Eignungsprüfung von Geschäftsleitern, Aufsichtsratsmitgliedern und Inhabern von Schlüsselfunktionen („Fit & Proper Rundschreiben“) veröffentlicht. Nahezu zeitgleich am wurde das finale Bundesgesetz zur Änderung des Bankwesengesetzes (BWG) veröffentlicht. Sowohl die Änderung des BWG als auch die Überarbeitung des bestehenden Fit & Proper Rundschreibens aus dem Jahr 2014 durch die FMA zielen darauf ab, den Anforderungen der von EBA und ESMA veröffentlichten Fit & Proper-Leitlinien (EBA/GL/2017/12) sowie den Leitlinien zur internen Governance (EBA/GL/2017/11) der EBA, die seit anwendbar sind, nachzukommen.

Änderungen des BWG

Die Definition der formalen Unabhängigkeit von Aufsichtsratsmitgliedern sowie die erforderliche Zusammensetzung des Aufsichtsrats von Kreditinstituten wurden ins BWG übernommen. § 28a Abs. 5a BWG sieht eine Mindestanzahl an unabhängigen Mitgliedern des Aufsichtsrats vor, wobei Abs. 5b die maßgeblichen und sehr weit gefassten Kriterien für die Unabhängigkeit definiert. Demzufolge hat einem Kreditinstitut mindestens ein unabhängiges Aufsichtsratsmitglied anzugehören. Kreditinstitut...

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