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Die Auswirkung des Verkündungstages des
Das Getränkesteuer-Erhebungsrecht für die vor und nach dem 9. 3. 2000 verwirklichten Tatbestände und die aus dem Urteil abzuleitenden Abgaben-Rückerstattungsansprüche
Mit der am kundgemachten FAG-Novelle (BGBl. I Nr. 29/2000) wurde das Getränkesteuer-Erhebungsrecht für Veräußerungen von alkoholischen Getränken bis einschließlich (in Tirol und im Burgenland bis einschl. ) ausdrücklich bestätigt. Dies geschah in Übereinstimmung mit dem . Damit ist das Recht der Gemeinden eindeutig verankert, die bis zum Zeitpunkt der Urteilsverkündung entstandenen Steueransprüche auch zu einem nach der Verkündung des Urteils liegenden Zeitpunkt einzuheben. – Dieser Zeitpunkt ist auch für die Abgabepflichtigen von wesentlicher Bedeutung. Alle bis zur Urteilsverkündung eingebrachten Rechtsbehelfe zur Wahrung von Rückerstattungsansprüchen EU-widrig erhobener Abgabenbeträge müssen abgeänderte Steuerfestsetzungen zur Folge haben. Die Rechtsbehelfe müssen allerdings die vorgesehenen Voraussetzungen erfüllen, welche in diesem Beitrag erörtert werden. – Über die besonderen Voraussetzungen der tatsächlichen Abgaben-Rückerstattung wird in einem weiteren Beitrag berichtet werden.
Mit dem , wurde die Besteuerung alkoholischer Getränke als gemeinschaftsre...