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Die Besteuerung von Beteiligungsveräußerungen
Beteiligungsveräußerungen gemäß §§ 30, 31 und 37 EStG anhand eines Beispiels
Bei der steuerlichen Beurteilung von Beteiligungsveräußerungen ist zu unterscheiden, ob der Veräußerer eine natürliche oder juristische Person ist. Ist der Verkäufer eine Kapitalgesellschaft, richtet sich die Veräußerung nach § 10 KStG. Wenn der Verkäufer eine natürliche Person ist, ist auf die Beteiligungshöhe und die Spekulationsfrist zu achten. Davon abhängig kann die Veräußerung steuerfrei, steuerpflichtig zum vollen Steuersatz bzw. zum halben Durchschnittssteuersatz sein.
Im StRefG 2000 ist vorgesehen, dass die Spekulationsfrist u. a. für Beteiligungen auf zwei Jahre ausgedehnt wird. § 124 b Z 37 EStG regelt das In-Kraft-Treten, womit die verlängerte Spekulationsfrist erstmals auf Veräußerungsvorgänge nach dem zum Tragen kommen sollte. Ebenfalls beinhaltet § 124 b Z 37 EStG eine Verordnungsermächtigung, womit das BMF den Zeitpunkt auf verschieben kann. Von dieser Ermächtigung machte das BMF mittels VO vom Gebrauch, womit die Spekulationsfrist u. a. für Beteiligungsveräußerungen bis weiterhin ein Jahr beträgt. In diesem Beitrag soll primär die Besteuerung von Beteiligungsverkäufen i. Z. m. §§ 30, 31 und 37 EStG natürlicher Personen bzw. von Personengesellschaften, deren Gesellschafter natürliche Personen sind, betrachtet u...