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EuGH: Getränkesteuer auf alkoholische Getränke
• Getränkesteuer auf alkoholische Getränke widerspricht der Verbrauchsteuersystemrichtlinie
Urteilstenor des EuGH:
„1. Artikel 33 der 6. MWSt-RL steht der Beibehaltung einer Abgabe wie der im Ausgangsverfahren streitigen Getränkesteuer, die auf die entgeltliche Lieferung von Speiseeis einschließlich darin verarbeiteter oder dazu verabreichter Früchte und von Getränken, jeweils einschließlich der mitverkauften Umschließung und des mitverkauften Zubehörs, erhoben wird, nicht entgegen.
2. Art. 3 Abs. 3 der Verbrauchsteuersystemrichtlinie steht der Beibehaltung einer auf alkoholfreie Getränke und Speiseeis erhobenen Steuer wie der im Ausgangsverfahren streitigen nicht entgegen. Art. 3 Abs. 2 dieser Richtlinie steht jedoch der Beibehaltung einer auf alkoholische Getränke erhobenen Steuer wie derjenigen entgegen, um die es im Ausgangsverfahren geht.
3. Niemand kann sich auf Art. 3 Abs. 2 der Verbrauchsteuersystemrichtlinie berufen, um Ansprüche betreffend Abgaben wie die Steuer auf alkoholische Getränke, die vor Erlass dieses Urteils entrichtet wurden oder fällig geworden sind, geltend zu machen, es sei denn, er hätte vor diesem Zeitpunkt Klage erhoben oder einen entsprechenden Rechtsbehelf...