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Säumniszuschlag
•Das Vorbringen, die Nichtentrichtung der Umsatzsteuer zu den im Gesetz vorgesehenen Terminen sei weder vorsätzlich noch fahrlässig erfolgt, ist unbeachtlich, da ein Verschulden für die Verwirkung des Säumniszuschlages nicht Voraussetzung ist; auch die Frage, ob auf Grund einer „vertretbaren, möglicherweise richtigen Rechtsansicht" die rechtzeitige Entrichtung der Umsatzsteuer unterlassen wurde, ist unbeachtlich. – (§ 217 BAO), (Abweisung)
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